Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebammen „ISIS“ Becker, Paunova, Eisenhardt, Kleinrath, Paunova-Bachari Partnerschaftsgesellschaft
für die Kurs- und Seminarveranstaltungen und die Hebammenbetreuung in der Vor- und Nachsorge, sowie den Aufenthalt in den Räumen der Praxis.
Sie regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Hebammenpraxis und der Schwangeren, des/der Kursteilnehmer/in, in Form eines Dienstleistungs-bzw. Behandlungsvertrages.
1. Anmeldung
Eine Anmeldung zu Kursen, Seminaren oder zur Betreuung während und nach der Schwangerschaft kann schriftlich oder elektronisch über das Anmeldeformular unserer Homepage erfolgen.
Mit dem Absenden des Formulars, oder der Weitergabe des unterschriebenen Anmeldebogens kommt es zu einem rechtsgültigen Vertrag mit der Hebammenpraxis ISIS. Dies verpflichtet zur Zahlung der Kurs-, oder Seminargebühr bzw. des Eigenanteils.
Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht, wir benachrichtigen Sie nur, wenn der Kurs ausfällt, bereits ausgebucht ist oder Änderungen eintreten.
2. Haftung
Jede Hebamme / Kursleiter/in handelt im Rahmen ihrer Qualifikation innerhalb der Kurseinheit auf eigene Verantwortung.
Jede Kursleiter/in hat eine eigene berufliche Haftpflichtversicherung.
Beratungen zu Themen der Hebammenhilfe sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von einer Hebamme der Praxis erfolgen.
Die Hebammen haften jede einzeln und persönlich für von ihr erbrachte Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dafür hat jede Hebamme eigenverantwortlich eine gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen in den Räumen der Praxis und auf Freiflächen erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Haftung für Sach- und Personenschäden durch die Praxis ist ausgeschlossen.
3. Zahlungsbedingungen
Die Behandlungen werden mit gesetzlicher und privater Krankenkasse abgerechnet. Siehe Behandlungsvertrag.
Rückbildungskurse, sowie Geburtsvorbereitungkurse werden von den gesetzlichen/privaten Kassen bei regelmäßiger Teilnahme übernommen.
Alle weiteren Kurse, sowie der Beitrag des Partners bei der Geburtsvorbereitung, werden zur ersten Kursstunde bar oder per Rechnung entrichtet.
Erfolgt dies nicht müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 5 EUR erheben.
4.Erstattung von Kursgebühren durch gesetzliche Krankenkassen
In der Schwangerschaft und nach der Geburt hat eine gesetzlich versicherte Frau Anspruch auf einen, von einer Hebamme geleiteten Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs.
Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die GKV aktuell für einen Geburtsvorbereitungskurs 14 Kursstunden a 60 Minuten, sowie für einen Rückbildungskurs unter der Leitung einer Hebammen 10 Kursstunden a 60 Minuten. Die Teilnahme an der Kursstunde muss von der Versicherten eigenhändig und am Tag der Teilnahme auf der Versichertenbestätigung quittiert werden. Eine Quittierung ohne Anwesenheit ist nicht zulässig und kommt einem Betrug gleich.
Mit der Versichertenbestätigung erfolgt nach Abschluss des Kurses die Abrechnung mit der GKV durch die Hebamme.
Versäumte Stunden werden von der Hebamme mit dem 1,3fachen Kassensatz privat in Rechnung gestellt, da sie von der GKV nicht abgerechnet werden können.
5. Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung
Privatversicherte Frauen sollten die Übernahme einzelner Leistungen mit ihrer PKV vorab klären, allerdings bewegt sich der Leistungsumfang meist im gleichen Rahmen wie bei der GKV.
Am Ende der in Anspruch genommenen Leistung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Es gelten die Abrechnungssätze der geltenden Privatgebührenordnung für Hebammen des Landes NRW.
6. Kurse
Für Veranstaltungen, wie Kurse oder Seminare gibt es eine spezifische Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, behält sich die Praxis vor, den Kurs zu stornieren, zu verschieben oder Ihnen eine Alternative anzubieten. Dazu werden Sie schriftlich oder fernmündlich in Kenntnis gesetzt. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht der Teilnehmerin. Kommt es zu einem Kurs- oder Seminarausfall unsererseits, werden Ihnen selbstverständlich schon bezahlte Kursgebühren zurückerstattet. Die Praxis haftet nicht für Schäden durch eine nicht erfolgte Kurseinheit.
Ist eine Veranstaltung ausgebucht, wird sie von uns aus dem Buchungsprogramm auf unserer Homepage als ausgebucht gekennzeichnet. Es sind also nur noch Veranstaltungen verfügbar, die online buchbar sind.
Es ist möglich, dass Kurse von einer anderen als der ausgeschriebenen Kursleitung durchgeführt werden.
Es kann zu Änderungen der Kurszeiten und -tage kommen, sofern dies die praxisinterne Organisation nötig macht. Darüber werden Sie rechtzeitig schriftlich oder fernmündlich informiert.
Mit dem Abschicken oder dem Unterzeichnen des Anmeldebogen bestätigen Sie, dass Sie Ihren Arzt über die Teilnahme an dem jeweiligen Kurs informiert haben und dass es keine medizinischen Hinderungs- oder Ausschlusskriterien für die Teilnahme gibt.
Dies gilt insbesondere für die Kurse in der Schwangerschaft und im Wochenbett.
7. Rücktritt von erfolgter Anmeldung für Kurse
Ein Rücktritt für einen gebuchten Kurs, der noch nicht begonnen hat, ist bis 3 Wochen vor Kursstart möglich. Dazu muss die Kündigung spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn schriftlich (gerne auch per E-Mail) bei uns eingehen.
Geht bis zu diesem Zeitpunkt keine schriftliche Kündigung bei uns ein, muss die volle Kursgebühr entrichtet werden.
Eine Kündigung im laufenden Kurs ist nicht möglich. Versäumt die Teilnehmerin aus eigenen Verschulden Kurseinheiten oder das gebuchte Seminar, ist eine Erstattung der Kursgebühr für versäumte Stunden nicht möglich. Handelt es sich um einen Kurs der von der KV erstattungsfähig ist, muss sie die Kosten privat tragen.
Es wird ausdrücklich auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 627 Absatz 1 BGB verzichtet.
Es gelten die aktuellen Vorgaben des Fernabsatzgesetzes.
8. Schweigepflicht und Datenschutz
Alle Mitarbeiter (Hebammen und Kursleiter) unterliegen der Schweigepflicht.
Daten oder Informationen zu beteiligten Personen dürfen nur nach deren Einwilligung, oder in Notsituationen (Bewusstlosigkeit, akute lebensbedrohliche Situation) weitergegeben werden.
Alle Daten die wir im Bezug auf unsere Dienstleistung erheben, werden nur zur Erbringung, Abrechnung und Sicherung der Qualität verarbeitet und nicht an Unbefugte weitergegeben.
9. Hebammenbetreuung
Die Buchung einer Veranstaltung in der Praxis (Geburtsvorbereitungskurs oder Ähnliches) beinhaltet nicht automatisch die Betreuung durch eine unserer Hebammen in der Schwangerschaft und im Wochenbett.
Sehr gerne übernimmt eine unserer Hebammen, je nach freier Kapazität, die Betreuung.
Hierfür wird ein gesonderter Behandlungsvertrag notwendig, der mit der jeweiligen Hebamme persönlich im Einzelgespräch geschlossen wird.
Die Vermittlung erfolgt durch das Büro der Praxis. Bitte nehmen Sie telefonisch oder schriftlich Kontakt auf.
10. Hausordnung
In der Praxis ist jeder herzlich willkommen!
Wir bitten Sie, die Schuhe im Eingangsbereich auszuziehen.
Gerne können Sie rutschfeste Socken/Hausschuhe mitbringen. Straßenschuhe sind in den Praxisräumen nicht gestattet.
Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt die Praxis keine Haftung.
Rauchen oder der Konsum anderer Suchtmittel ist in den Räumen der Praxis untersagt.
Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für die mitgebrachten Kinder (Teilnehmer oder Begleitkinder) obliegt den Eltern.
Der Verzehr von Speisen und (heißen) Getränken erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Benutzung der Kaffeemaschine und des Heißwasserbereiters erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Wickelplatz steht mit seinen Verbrauchsgütern (Windeln, Feuchttücher, Hände- und Flächendesinfektion) zur freien Verfügung. Bitte beachten Sie die allgemeinen Regeln der Hygiene. Die gebrauchten Windeln müssen selbst entsorgt werden.
In der Praxis bestehen hierzu keine Kapazitäten.
Schwere ansteckende Infektionskrankheiten sind im Büro der Praxis zu melden und schließen natürlich von einer Kursteilnahme aus.
Wir bitten darum, mit dem Inventar und den zur Verfügung gestellten Mitteln pfleglich umzugehen und Verluste oder Beschädigungen unverzüglich im Büro zu melden.
Die Praxis behält sich vor Besuchern ein Hausverbot auszusprechen, sofern sie grob fahrlässig gegen die Hausordnung verstoßen.
11. Schlussbestimmung
Ist oder wird eine Regelung dieser AGB unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.